LEISTUNGEN

Ingenieurtechnische Dienstleistungen

Ingenieurtechnische Dienstleistungen

Heizungsprüfung und hydraulischer Abgleich

Neben allen herkömmlichen Aufgaben im Heizungs- und Sanitärhandwerk bieten wir als Firma auch ingenieurtechnische Dienstleistungen an. Wir sind darauf spezialisiert, Ihre Gaszentralheizungsanlage gemäß den Anforderungen der EnSimiMaV (Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen) zu optimieren. Die Verordnung vom 01. Oktober 2022 schreibt vor, dass Eigentümer von Wohngebäuden mit Gaszentralheizungen eine Heizungsprüfung und Optimierung vornehmen und einen hydraulischen Abgleich durchführen müssen. Werfen Sie hier einen Blick auf unsere Kernkompetenzen in diesem Bereich:

Heizungsprüfung und Optimierung:

Unsere Monteure prüfen Ihre Heizungsanlage, um sicherzustellen, dass sie hinsichtlich der Energieeffizienz bestmöglich eingestellt ist. Die Heizungsprüfung und Optimierung beinhaltet die Kontrolle technischer Parameter, ob Ihre Anlage bereits hydraulisch abgeglichen ist und ob effiziente Heizungspumpen verbaut sind. Darüber hinaus analysieren wir, ob Rohrleitungen und Armaturen ausreichend gedämmt sind. Anschließend findet die individuelle Optimierung Ihrer Anlage statt.

Heizlastberechnung und hydraulischer Abgleich:

Wir führen für Sie den hydraulischen Abgleich Ihrer Heizungsanlage gemäß den Vorgaben der EnSimiMaV durch. Grundlage für den hydraulischen Abgleich ist die Durchführung einer Raumheizlastberechnung nach DIN/TS 12831-1. Sollte eine solche Raumheizlastberechnung für Ihr Gebäude noch nicht vorliegen, bieten wir Ihnen diese Leistung ebenfalls an. Passend zu Ihrem Gebäude führen wir einen statischen, dynamischen, adaptiven oder thermisch-dynamischen Abgleich durch.

Ingenieurtechnische Dienstleistungen

Risikoabschätzung Trinkwasser (Gefährdungsanalyse Legionellen)

Als Ihr Partner in Sachen Trinkwasserqualität, legen wir höchsten Wert auf Ihre Gesundheit und Sicherheit. Gemäß den Vorgaben der Trinkwasserverordnung sind Betreiber von Trinkwasseranlagen dazu verpflichtet, ihre Installationen mindestens alle drei Jahre auf Legionellen zu überprüfen. Wenn der technische Maßnahmenwert einer Legionellenkonzentration von 100 KBE/100 ml erreicht wird, greift die Trinkwasserverordnung und fordert eine Risikoabschätzung (früher als Gefährdungsanalyse bekannt) der Trinkwasseranlage.
Mit unserem Sachverständigennachweis gemäß VDI/BTGA/ZVSHK 6023 sind wir zertifiziert, Risikoabschätzungen zu erstellen.
Bei einer Risikoabschätzung gehen wir wie folgt vor: 

1. Umfassende Ortsbesichtigung zur Ursachenaufklärung:

Unser erfahrenes Team führt eine gründliche Ortsbesichtigung durch, um die Ursachen für mögliche Legionellenkontaminationen zu identifizieren. Dieser Schritt ist von entscheidender Bedeutung, um die Sicherheit Ihrer Trinkwasseranlage zu gewährleisten.

2. Konkrete Feststellung der planerischen, bau- oder betriebstechnischen Mängel einer Anlage

Wir analysieren Ihre Trinkwasseranlage auf mögliche Mängel in der Planung, beim Bau oder im laufenden Betrieb, die zur Legionellenkontamination beitragen könnten.

3. Identifizierung von Abhilfemaßnahmen:

Anschließend werden individuelle und geeignete Maßnahmen bestimmt, um die Legionellenkonzentration in Ihrer Trinkwasseranlage zu reduzieren und die Gesundheit der Nutzer zu schützen.

4. Festlegung der zeitlichen Priorisierung unter Berücksichtigung der Gesundheitsgefährdung der Nutzer:

Wir legen in Absprache mit Ihnen die zeitliche Priorisierung der durchzuführenden Maßnahmen fest. Hierbei stehen immer die Gesundheit und Sicherheit der Nutzer im Mittelpunkt.